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   BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88   

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BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88 (https://dejure.org/1989,1762)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88 (https://dejure.org/1989,1762)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88 (https://dejure.org/1989,1762)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschl. v. 30. November 1987 - AnwZ (B) 28/87 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß es einem Anwalt in der Regel möglich sei, seine Praxis innerhalb von zehn Jahren auf die veränderten Verhältnisse einzustellen (BGHZ 89, 173, 177 f) [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83].

    Nur in diesem Zusammenhang kommt dem Alter bei der Beurteilung des Einzelfalles eine Bedeutung zu (vgl. BGHZ 89, 173, 177) [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83].

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungerichts vom 14. Juli 1987 (NJW 1988, 191 ff [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]) sind insoweit nicht einschlägig.
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 42/88

    Zweitzulassung des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
    Außerdem ist bei der Prüfung der besonderen Härte nur der Umsatzanteil maßgeblich, der sich aus Mandaten ergibt, die der Antragsteller ohne Zulassung beim Landgericht Duisburg nicht wahrnehmen könnte (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 42/88, BGHZ 106, 186).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
    Eine spätere Änderung der tatsächlichen Verhältnisse kann bei, der nachfolgenden gerichtlichen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden (BGHZ 38, 6, 10) [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 11/62].
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 28/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschl. v. 30. November 1987 - AnwZ (B) 28/87 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 16/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die grundsätzliche Beschränkung auf die Zulassung bei einem Landgericht mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Senatsbeschl. v. 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85, BRAK-Mitt. 1986, 168; v. 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die grundsätzliche Beschränkung auf die Zulassung bei einem Landgericht mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Senatsbeschl. v. 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85, BRAK-Mitt. 1986, 168; v. 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 62/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
    Maßgeblich ist zunächst einmal nur der Umsatzanteil, der auf die von der Neugliederung erfaßten Gebiete entfällt (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 1987 - AnwZ (B) 62/86).
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 54/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Denn § 227 a BRAO dient nur dem Bestandsschutz; er bezweckt nicht, dem Rechtsanwalt eine Erweiterung seines Betätigungsfeldes in andere Landgerichtsbezirke zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschl. v. 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88).
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 63/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Aber auch von diesen Umsatzanteilen interessiert hier nur jeweils der Teil, der auf Mandate entfällt, die der Antragsteller ohne Zulassung bei dem Landgericht Düsseldorf nicht mehr wahrnehmen könnte (BGHZ 106, 186; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 24/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 26/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Außerdem kommt es nur auf den Umsatzanteil an, der sich aus Mandaten ergibt, die der Antragsteller ohne Zulassung beim Landgericht Düsseldorf nicht wahrnehmen könnte (vgl. Senatsbeschl. v. 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 25/89

    Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet -

    Die Vorschrift des § 227 a BRAO dient nur dem Bestandsschutz; sie bezweckt nicht, dem Rechtsanwalt eine Erweiterung seines Betätigungsfeldes in andere Landgerichtsbezirke zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88 -).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 64/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 33/90

    Rücknahme einer Zulassung als Rechtsanwalt - Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 21/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 61/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 11/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 26/89

    Widerruf einer Doppelzulassung eines Rechtsanwalts - Voraussetzung für eine

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 62/90

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Begriff

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90

    Begriff der besonderen Härte für eine Zweitzulassung als Rechtsanwalt - Besondere

  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 42/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Verletzung

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 74/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 3/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 67/89

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 47/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 45/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 48/90

    Maßgebliche Rechtslage bei gerichtlicher Nachprüfung einer Rücknahmeverfügung

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 76/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 68/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 59/89

    Begriff der "besonderen Härte" für eine Zweitzulassung als Rechtsanwalt -

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

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